Abfälle und Wertstoffe von A bis Z

Von gewöhnlichem Haushaltkehricht bis zum Sondermüll

In unserem Abfall-Lexikon finden Sie nützliche Hinweise rund um die Entsorgung unterschiedlichster Abfälle und Wertstoffe. Was gehört dazu, was nicht? Und wie und wo können diese eigentlich genau entsorgt werden?
Sollten Sie nicht fündig werden, geben Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne Auskunft.

Saubere Aluminiumverpackungen und Alu-Getränkedosen können im entsprechenden Container an der Sammelstelle entsorgt werden.


Verpackungen aus Aluminium wie

  • Tuben (gut ausgedrückt)

  • Tierfutterschalen

  • Menü- und Backschalen

  • Haushaltalufolie

  • Getränkedosen

  • Joghurtdeckel

  • Tablettenröhrchen

Verbundmaterialien, die nur teilweise Aluminium enthalten, wie

  • Suppenbeutel u. Ä.

  • Butterpapier

  • Tablettenverpackungen

  • Getränkekartons (Tetrapak)

  • Kaffeekapseln (separate Sammlung)

  • leere Farb-, Öl- oder Lackspraydosen

Kaffee- und Tee-Kapseln aus Aluminium können in speziell gekennzeichneten Sammelbehältern in den Entsorgungsparks entsorgt werden.
Wichtig: Bitte achten Sie auf das Recyclingsignet. Kompostierbare Kaffeekapseln dürfen nicht mit den biogenen Abfällen entsorgt werden. Die biogenen Abfälle werden vergärt und nicht kompostiert, darum dürfen kompostierbare Abfälle zum Teil nicht zusammen mit den biogenen Abfällen entsorgt werden.


  • Nespresso-Kaffeekapseln

  • Special-Tea-Kapseln

  • Kapseln aus Kunststoff oder anderen Materialien

  • Fremdmaterialien wie Tragtaschen, Glas, Abfall

Batterien und Knopfzellen sowie verbrauchte Akkus können an den Verkaufsstellen (kostenlos) oder in den Entsorgungsparks abgegeben werden.
Wichtig: Akkus und sämtliche Batterien sind Sonderabfälle. Die Verbrennungsrückstände belasten Luft, Wasser und Boden mit hochgiftigen Schwermetallen wie zum Beispiel Quecksilber, Cadmium, Zink, Blei usw. Sie gehören nicht in den Hauskehricht. Akkumulatoren (z. B. Autobatterien) nimmt der Fachhandel oder der Garagist gratis zurück.


  • alle Batterien aus Haushaltungen

  • Knopfbatterien

  • Batterien mit der Aufschrift «quecksilberfrei» (diese enthalten trotzdem meist geringe Mengen an Quecksilber)

  • Autobatterien

  • beschädigte oder geblähte Akkus (separat an den Sammelstellen abgeben)

Bitte ausspülen und flach drücken, bevor Sie die Konservendosen zur Sammelstelle bringen.
Tipp: Entfernen Sie zum Flachdrücken Deckel und Boden der Dose! Das hilft, Platz zu sparen.
Wichtig: Lack- oder Farbdosen und nichtmagnetische Stoffe gehören nicht zu den Blechdosen.


  • Konservendosen aus Weissblech (auch lackierte und bedruckte Dosen)

  • Blechdeckel von Glaskonserven und -flaschen (z. B. Deckel von Konfitürenglas)

  • Farbdosen

  • Öl- und Farbspraydosen

  • Pfannen

  • Batterien

Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör können an den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängig der Marke.
Auch die Entsorgungsparks nehmen sämtlichen Elektroschrott von privaten Anlieferern an.
Alle elektrischen und elektronischen Geräte werden auf Bestellung gegen eine Transportgebühr pro Gerät zu Hause abgeholt:
Cargo Domizil AG, Telefon 031 385 93 93


  • Elektro- und Elektronikgeräte aus den Bereichen Büro, Unterhaltung, Haushalt, Bau, Garten, Hobby

  • Kühl-, Gefrier- und Klimageräte

  • Druckerpatronen, Tintenpatronen, Toner, Farbbänder

  • Daten- und Musik-CDs und DVDs

  • Videokassetten, Musikbänder

  • Elektro- und Elektronikgeräte aus Industrie und Gewerbe

Getränkekartons (Tetrapak) werden in den Entsorgungsparks Horgen und Wädenswil entgegengenommen.


  • Getränkekartons (Tetrapak für Milch und Säfte)

  • sonstiger Karton

  • beschichteter oder verschmutzter Karton

  • Papier

In die Container der Sammelstellen gehören Verpackungsgläser getrennt nach Farben.
Blaue, rote oder andere bunte Verpackungsgläser gehören in den Grünglascontainer.


Nur Hohlglas wie

  • Flaschen

  • Konfitürengläser

  • Gewürz- und Gurkengläser

  • Fensterglas

  • Autoscheiben

  • Spiegel

  • Trinkgläser

  • Ofenfeste Gratinformen

  • Porzellan

  • Keramik

  • Energiesparlampen

  • Leuchtstoffröhren (Neonröhren)

  • Glühbirnen

Grubengut, sogenannte mineralische Abfälle, können in den Entsorgungsparks entsorgt werden.


Defekte, unbrennbare Gegenstände wie

  • Geschirr

  • Porzellan

  • Kristallgläser, Trinkgläser

  • ofenfestes Kochgeschirr

  • Spiegel

  • Steine, Backsteine, Ziegel

  • Blumenkisten, Tontöpfe, kaputte Blumentöpfe aus Ton, Blähton

  • Bauschutt in kleinen Mengen

  • Fensterglas, Autoscheiben

  • defekte Lavabos und Badewannen

  • Glasflaschen

  • Abbruchmaterial von Umbauten usw.

  • asbesthaltige Abfälle (z. B. Blumenkistli oder Welleternit)

Bitte in Grüngut-Containern am Sammeltag bis 7.00 Uhr am Strassenrand bereitstellen. Die Container müssen die EU-Norm EN 840 erfüllen.
Offene Gebinde (Körbe, Säcke usw.) werden nicht akzeptiert.


Gartenabfälle wie

  • Rasen-/Baumschnitt

  • gemischte Pflanzenreste

  • Gartenabraum

  • Laub

  • Christbäume


Küchenabfälle wie

  • Rüstabfälle von Gemüse und Obst

  • alle Speisereste (Käse, Knochen, Brot, Teigwaren)

  • Eierschalen

  • Tee- und Kaffeesatz inkl. Filterpapier

  • Balkon- und Topfpflanzen

  • Schnittblumen

  • Wollreste, Federn

  • Kleintiermist und Streue


Gartenabraumbündel

  • Schnittgut gebündelt und verschnürt von maximal 160 cm Länge und 20 kg Gewicht (nur Hanf- oder Leinenschnüre verwenden)

  • keine Drähte

  • Durchmesser der Äste maximal 6 cm

  • Kunststoffabfälle

  • Plastiksäcke

  • Glas

  • Metall

  • Batterien

  • Papier

  • kompostierbares Geschirr

  • Asche

  • Blähton

  • kompostierbare Kaffeekapseln
     

Bitte gefaltet, gebündelt und geschnürt, kompakt in Kartonschachteln oder in Containern am Sammeltag bis 7.00 Uhr am Strassenrand bereitstellen. Bei Benutzung von Containern müssen diese die EU-Norm EN 840 erfüllen.
Karton kann auch ungeschnürt in den Entsorgungsparks abgegeben werden (gebührenpflichtig).


  • Früchtekartons

  • Gemüsekartons

  • Postpakete

  • Wellkarton

  • Schachteln

  • Verpackungen

  • Waschmittelkartons (ohne Plastikgriffe, ohne Waschmittelrückstände)

  • Ordner (ohne Metalleinsätze)

  • beschichteter oder verschmutzter Karton

  • Papier

  • Pizzakartons mit Essensresten

  • Styropor

  • Getränkekartons (Tetrapak)

  • Tiefkühlverpackungen

Bitte in Gebührensäcken am Sammeltag bis 7.00 Uhr bereitstellen. Bei Benutzung von Containern müssen diese die EU-Norm EN 840 erfüllen.
Der Betriebskehricht kann auch ohne Gebührensäcke in mit Chip ausgestatteten Containern (Gebühr nach Gewicht) bereitgestellt werden.
Anmeldung unter 044 718 24 11 oder per E-Mail.


Haus- und Betriebskehricht wie

  • Glühbirnen

  • Hygieneartikel

  • Katzensand

  • Kunststoffmaterial

  • Kunststoffverpackung

  • Papierschnipsel

  • Staubsaugerbeutel

  • Tiefkühlverpackung

  • Wischgut

  • Zigarettenstummel

  • Akku

  • Aluminium

  • Batterien

  • Elektrogeräte

  • Farben

  • Geschirr

  • Glas

  • Keramik

  • LED- oder Sparlampen

  • Medikamente

  • Metall

  • Spiegel

  • PET-Getränkeflaschen

Kunststoff-Flaschen werden an den Verkaufsstellen (z. B. Coop, Migros) entgegengenommen und der Wiederverwertung zugeführt.


  • Verkaufsstellen



  • PE-Milchflaschen

  • Hohlkörper mit Deckel

  • PET-Getränkeflaschen

  • Flaschen aus dem Heimwerker-, Auto- und Gartenbereich (mit Gefahrensymbol)

  • Becher

  • Schalen

  • Beutel (inkl. Nachfüllbeutel)

  • Tiegel

  • Tuben

Leuchtstofflampen zählen zum Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen und in den Entsorgungsparks zurückgegeben werden.
Wichtig: Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten. Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.


  • Verkaufsstellen

  • Leuchtstoffröhren (Neonröhren)

  • Energiesparlampen

  • normale Glühbirnen

  • Halogenlampen

Möglichst Fremdstoffe wie Plastik und Ähnliches entfernen. Blechdosen gehören in den Blechdosen-Container.


  • Möbel aus Metall

  • Haushaltsgegenstände aus Metall (Backformen, Pfannen, Bratschaufeln, Abtropfsiebe, Wäscheständer)

  • Schrauben und Werkzeuge aus Metall

  • Metallzäune

  • Autofelgen ohne Pneus

  • Velos

  • Mopeds (mit entleertem Tank)

  • Rasenmäher

  • Grill

  • Weissblechdosen

  • Aluminiumverpackungen

  • Elektro- und Elektronikgeräte

  • Gasflaschen

  • Feuerlöscher

  • Blei

  • Sodaflaschen

  • Farbeimer

In die Separatsammlung gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl).
Wichtig: Altöl darf auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden.


  • Öl in Kleinmengen aus Privathaushalt

  • Ölmengen grösser als 20 l

Bitte gebündelt und geschnürt am Sammeltag bis 7.00 Uhr am Strassenrand bereitstellen.
Papier kann auch gebündelt in den Entsorgungsparks abgegeben werden.


  • Zeitungen

  • Zeitschriften

  • Prospekte ohne Beschichtung

  • Kataloge

  • Taschenbücher

  • Bücherseiten ohne Einband


  • pro Bündel max. 5 kg

  • Kohlepapier

  • Hygienepapier

  • Papierservietten

  • Haushaltpapier

  • Windeln

  • Buchdeckel

  • Karton

  • Papierschnipsel (geschreddertes Papier)

  • Papiertragetaschen

  • plastikbeschichtetes oder verschmutztes Papier

  • Getränkekartons (Tetrapak)

  • Tiefkühlverpackungen

Die weissen Flaschen für Milchgetränke, Kaffeerahm oder Milchdrinks aus dem Kunststoff PE können separat gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Bei den Verkaufsstellen (z. B. Coop oder Migros usw.) stehen speziell markierte Sammelbehälter.


  • Verkaufsstellen

  • weisse Milchgetränke-Verpackungen aus PE (Polyethylen) wie Milchflaschen

  • diverse Joghurtgetränke-Flaschen

  • sonstige Verpackungen aus PE wie Flaschen von Kosmetika

  • PET-Getränkeflaschen

PET-Getränkeflaschen können in den Verkaufsläden in die bereitgestellten Container oder Plastiksäcke geworfen oder in den Entsorgungsparks abgegeben werden.
Tipp: Drücken Sie die PET-Flaschen flach. Das spart Platz.


  • Verkaufsstellen

  • leere PET-Getränkeflaschen

  • Öl- und Essigflaschen aus Kunststoff

  • andere Kunststoffe

  • Kunststoffflaschen von Kosmetika, Shampoo, Putzmitteln

  • PE-Milchflaschen

Pneus müssen einem Händler der entsprechenden Marke zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen müssen die Händler Pneus jeder Marke zurücknehmen (kostenpflichtig).


  • ausgediente Fahrzeugreifen

  • Felgen

Sonderabfälle bis max. 20 kg pro Haushalt und Jahr können im Entsorgungspark Horgen oder an den mehrmals jährlich stattfindenden mobilen Sammelaktionen gratis abgeliefert werden.

Wichtig: Sonderabfälle sind Stoffe mit besonders schadstoffreichen Komponenten, die aufgrund ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften für die Umwelt problematisch sind. Sonderabfälle sowie unbekannte Stoffe gehören niemals in den Kehrichtsack, ins WC oder ins Lavabo! Sie müssen von Fachleuten separat entsorgt werden.

Für Sonderabfälle von 20 bis 100 kg aus Privathaushalten ist die Abgabe via Entsorgungspark Horgen möglich (Preis auf Anfrage).
Sonderabfälle über 100 kg oder vom Gewerbe können gegen eine Gebühr direkt in der kantonalen Sonderabfallsammelstelle Hagenholz, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich, Telefon 044 645 77 77, abgegeben werden.


  • Medikamente

  • diverse Chemikalien

  • Farben und Lacke

  • Holzbehandlungsmittel

  • Lösungsmittel (Nagellackentferner)

  • Schädlingsbekämpfungsmittel

  • Bau- und Bastelhilfsstoffe

  • Blei

  • Säure/Lauge

  • Spraydosen

  • Quecksilber

  • Kosmetika

  • Glühbirnen

  • Munition und Sprengstoff (kann bei der Polizei abgegeben werden)

Sperrgut kann – mit je einer Gebührenmarke pro 10 kg versehen – am Kehrichtsammeltag bereitgestellt werden. Zugelassen sind sperrige, brennbare Einzelstücke (max. 150 x 100 x 100 cm, max. 20 kg). Keine schwarzen Säcke mit Sperrgutmarken.
Sperrgut kann auch in den
Entsorgungsparks abgegeben werden. In diesem Fall müssen grosse Einzelstücke nicht zerkleinert werden.
 

Achtung: Abfallsäcke dürfen nicht mit Sperrgut-Gebührenmarken bereitgestellt werden. Bitte benutzen Sie in diesem Fall Gebührensäcken.

Zudem kann Sperrgut auch in den Entsorgungsparks abgegeben werden. In diesem Fall müssen grosse Einzelstücke, wie z.B. Betten, Schränke, Sofas, etc. nicht zerkleinert werden. Einzelstücke wie z.B. ein Boot sind jedoch zu gross und können bei uns nicht entsorgt werden.

Tipps:
Brockenhäuser nehmen gut erhaltene Möbel meist gratis entgegen! In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine/n Abnehmer/in für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.
Bei Neukauf von z. B. Skiern, Klavieren, Möbeln und Teppichen können vergleichbare Waren an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden, und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Ohne Neukauf besteht für den Handel keine Rücknahmepflicht.
Sperrige und unnötige Verpackungen können bei der Verkaufsstelle gratis zurückgelassen werden.


  • Möbel aus Holz oder Kunststoff

  • Matratzen

  • Polstersessel

  • Teppiche

  • Spanplatten

  • Wohnwände

  • Sonderabfälle

  • Metall

  • mineralische Abfälle

Sperriges Verpackungsmaterial aus Styropor kann in den Entsorgungsparks gebührenpflichtig abgegeben werden.
Händler und Hersteller sind verpflichtet, Styropor zurückzunehmen. Für diese Rücknahme kann ein Entgelt erhoben werden.


  • Styroporverpackungen von Möbeln oder Elektrogeräten

  • lose Fills (Chips usw.)

  • Früchte- und Fleischschalen (diese bestehen aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum)

  • Fremdmaterialien (wie Plastik, Karton, Schnüre, Holz)

Gut erhaltene Kleider und Schuhe können an den Quartiersammelstellen oder in den Entsorgungsparks abgegeben werden.
Tipp: Kleiderbörsen, Second-Hand-Shops und Brockenhäuser nehmen ebenfalls gut erhaltene Kleider und Schuhe entgegen.
Wichtig: Bitte geben Sie nur brauchbare Kleider und Schuhe in die Sammlung! Schuhe bitte paarweise zusammenknüpfen.


  • saubere, tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleider

  • Lederbekleidung und Pelze

  • Schuhe

  • Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche

  • Unterwäsche und Socken

  • Gürtel und Taschen

  • Daunenduvets und -kissen

  • textilfremde Materialien

  • stark verschmutzte Kleider oder Haushalttextilien

  • Textilabfälle

  • Schnittreste

  • Matratzen

  • Sitzkissen

  • Teppiche

  • Dämmstoffe

  • Skischuhe, Schlittschuhe

  • Inlineskates

  • Gummistiefel

  • einzelne Schuhe

Die Entsorgung Zimmerberg betreibt im Auftrag aller Verbandsgemeinden eine regionale Tierkörpersammelstelle (RTK).

Sämtliche Tierkörper, Häute und Felle bis zu einem Gewicht von 200 kg können gratis bei der RTK entsorgt werden. Schlacht- und Fleischabfälle (z.B. Innereien, Knochen, Fett) hingegen sind kostenpflichtig.


In Notfällen werden Anlieferungen nach telefonischer Vereinbarung (044 718 24 20) auch ausserhalb der Öffnungszeiten entgegengenommen. Tierkörper über 200 kg werden von der TMF, www.tmf.ch, (071 932 70 00) direkt abgeholt.
 

Einzelne tote Haustiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden. Sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken.


Kleintiere, Haustiere

Bis 200 kg

  • Tierkörper

  • Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett), kostenpflichtig

  • Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn), kostenpflichtig

  • Felle

  • Häute

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